Bereits mit den Rentenreformen der 1990er Jahre wurden die Anrechnungszeiten für Besuche der Schule, Fachhochschule und Hochschule schrittweise abgebaut. So konnten früher bis zu 13 Ausbildungsjahre nach dem 16. Lebensjahr angerechnet werden (Das galt für Rentenbeginne bis 1991).
In einem ersten Schritt wurde diese Dauer auf maximal 7 Jahre gekürzt (Rentenbeginne bis 1996). Dabei galt die Anrechnung für jedes Jahr in Höhe des Durchschnittseinkommens bis zur Rente.
Bei Rentenbeginnen ab 2002 findet nur noch eine rentensteigernde Anrechnung von maximal drei Jahren ab dem 17. Lebensjahr statt, zudem werden die nur noch mit 75% des Durchschnittseinkommens berechnet!
Bei Rentenbeginn ab 2009 werden Ausbildungszeiten nach Erreichen des 17. Lebensjahres nun nur noch für maximal 8 Jahre zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen berücksichtigt. Eine Rentensteigerung ist damit nicht mehr verbunden.
Wie wirken sich diese Maßnahmen aus?
Grundsätzlich ist die Reduzierung der Anrechnung von Schul- und Hochschulzeiten gerecht - zumindest in der Sache, denn sie widerspricht der Leistungsgerechtigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (mehr Beitrag führt zu mehr Rente und Schüler und Studenten zahlen nun mal keine Beiträge). Durch die zunehmenden Maßnahmen, wie die Steuerlast im Alter, die voraussehbaren Beitragssteigerungen im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und des deutlichen kürzeren Erwerbslebens von Hochschulabsolventen (Studenten starten durch längere Schullaufbahn, tlw. deutlich längeres Studium später ins Berufsleben) besteht auch unter Hochschulabsolventen ein Risiko, in Altersarmut zu fallen, da ihnen schlichtweg Beitragsjahre fehlen.
In den meisten Fällen dürfet in diesem Personenkreis die allgemeine Wartezeit von 45 Jahren gar nicht erreicht werden. Außerdem ist die gesetzliche Rente nach oben gedeckelt. Aktuell gilt eine theoretisch mögliche Höchstrente von 2970 Euro monatlich (West), auch für Arbeitnehmer, die zeitlebens ein wesentlich höheres Einkommen hatten - nicht zuletzt, weil sie lange Jahre studiert haben. Wer also ein Bruttoeinkommen von 10.000 Euro hatte, bekommt trotzdem keine 4.000 Euro Rente, sondern bleibt bei der dann gültigen Höchstgrenze stehen!
Individuelle Vorsorge muss früh beginnen
Welche Vorsorgeform die richtige ist, kann nur nach eingehender Prüfung unter Beachtung der individuellen Lebenssituation und des Vermögens entschieden werden. Dabei geht es nicht nur um die Rente allein. Auch die Absicherung der Kosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung wird im Alter mit bis zu 25% der Bruttorenten zu Buche schlagen.
Mit vielfältigen Altersvorsorgeprodukten kann die drohende Versorgungslücke im Alter sehr zielgenau geschlossen werden. Dazu gehören insbesondere auch die Produkte mit staatlicher Förderung.
Von laufenden Beiträgen über die Einbringung von Einmalbeiträgen, beispielsweise aus einer Erbschaft, bis hin zur "beitragsfreien" Krankenversicherung im Alter sind viele Gestaltungsvarianten und Vorsorgestrategien denkbar und machbar. Denn die Vorsorgewelt besteht nicht nur aus der Basis-Rente, der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
Dabei ist besonders wichtig: Während Ihres Arbeitslebens sparen Sie durch eine gut konzipierte Altersvorsorge Vermögen an. Daran sollte sich eine fundierte Ruhestandsplanung anschließen, in der Sie planen, wie Sie dieses Vermögen für sich verwenden. Damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand so richtig genießen können.
Sprechen Sie unsere Beraterinnen und Berater an und erarbeiten Sie gemeinsam Ihr individuelles Vorsorgekonzept.