Statistisch belegt verlieren 90% der Frührentner ihren Job durch die Folgen einer Erkrankung und der daraus resultierenden Berufsunfähigkeit. Die bis dahin auch in der gesetzlichen Rentenversicherung angebotene private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) wurde mit der Rentenreform der rot-grünen Koalition im Jahr 2000 abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, ersetzt.
Mit dem Beschluss, dass Berufstätige ab Jahrgang 1961 das Risiko einer Berufsunfähigkeit nur noch privat absichern können, wurde dieser Existenzschutz zur indirekten "Pflichtversicherung" hervorgehoben. Für die meisten Menschen ist es eine Horrorvorstellung, in gerade diesem Fall vom Staat alleine gelassen zu werden und nicht mehr selbst für sein Einkommen sorgen zu können. Wird z.B. ein Erwerbstätiger im Alter von 30 Jahren berufsunfähig, muss er bis zu seiner Altersrente Einnahmeausfälle von insgesamt über einer Million Euro oder mehr, je nach Berufsstatus, ausgleichen. Doch Betroffene können bestätigen, wichtiger als ein Neuwagen oder Eigenheim ist die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Nur: BU-Billig-Policen "glänzen" im Ernstfall mit professioneller Leistungsverzögerung und -verweigerung.