Private Krankenversicherer erhöhen die Beiträge - Tarifwechsel ist möglich!

Regelmäßig erhöhen die privaten Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge. Dabei handelt es sich keineswegs um wahllose Anpassung nach Gutdünken.

Das Anpassungsprocedere ist gesetzlich geregelt und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Vergessen werden darf bei Betrachtung der Beitragsanpassungen nicht, dass auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge jährlich (nach oben) angepasst werden. Jedoch "spürt" dies regelmäßig nur der Versicherte, der den Höchstbeitrag zahlt. Dieser liegt mittlerweile bei mehr als 800 Euro monatlich. Der exakte Beitrag ist abhängig vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sichert die Beitragsanpassung in der PKV das vorher vereinbarte Leistungsniveau. Denn klar ist: Durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft nehmen auch die Kosten der medizinischen Behandlung zu. Dabei liegt die medizinische Inflation im langjährigen Durchschnitt bei ca. 5% und damit deutlich oberhalb der Gesamtinflation. Schon aus diesem Grund verbieten sich vorschnelle Schlüsse zu den Beitragsanpassungen der PKV. Denn in der Diskussion um die Beitragsanpassungen wird gerne unterschlagen, dass die Versicherer für Ihre Kunden finanzielle Vorsorge in Form sogenannter Alterungsrückstellungen betreiben. Doch aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB leidet auch die PKV - ähnlich wie die Lebensversicherer - unter dem Dauerniedrigzins. Trotzdem hat die Branche mittlerweile fast 230 Mrd. an Alterungsrückstellungen aufgebaut und legt entsprechend Kapital an, um Beitragsanpassungen im Alter zu mildern bzw. zu begrenzen.

Zudem hat der Gesetzgeber allen privat Krankenversicherten das Recht eingeräumt, den Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn der jeweilige Versicherer historisch verschiedene Tarifwerke für das Neugeschäft geöffnet hatte. Denn im Rahmen eines Wechsels ist es möglich, bei vergleichbarem Versicherungsschutz Beiträge zu sparen. Denn die o.g. Alterungsrückstellungen werden bei einem internen Tarifwechsel zu hohem Maße angerechnet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen entstehen dagegen hohe Verluste.

Folgendes Beispiel aus dem Beratungsalltag der B-Group AG zeigt das Ersparnispotential:

Kunde:Mann, geb. 1943, seit mehr als 20 Jahren PKV-versichert
Ursprungstarif:Victoria Kranken (jetzt DKV)
aktueller Beitrag:      757,63 Euro
inkl. Pflege- und Pflegezusatzversicherung bei einer vereinbarten
Selbstbeteiligung von1.600 Euro für den ambulanten Bereich
neuer Beitrag:410,81 Euro
bei nahezu identischen Leistungen unter Anrechnung der bisher
gebildeten Alterungsrückstellung

Wählt der Versicherte einen Tarif, der keinen höheren Versicherungsschutz bietet, muss auch keine Gesundheitsprüfung erfolgen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat im Jahr 2016 Leitlinien für einen Tarifwechsel formuliert.
 
In der Praxis führt dies jedoch häufig noch zu Problemen. Deshalb empfehlen wir die Nutzung eines qualifizierten Maklers, der - meist mit technischer Unterstützung - den optimalen Zieltarif findet und eine entsprechende Beratung durchführen kann.

Nicht immer "lohnt" sich der Wechsel finanziell! Insbesondere dann, wenn die Leistungseinschränkungen sehr stark wären oder der Anspruch auf den Standardtarif entfällt, sollten Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Wir helfen Ihnen dabei. Vorab-Informationen erhalten Sie unter vorsorge@b-groupag.com