Warum kann ich meinen Altersvorsorgeanbieter häufig nicht wechseln?

Unsinnige Ungerechtigkeiten am Markt regen uns immer wieder maßlos auf. Heute sprechen wir über den Unsinn, dass Kunden zwar das gesetzliche Recht haben, den Anbieter bei Altersvorsorgepläne zu wechseln. Doch wird dieses Recht nicht überall vom Gesetzgeber durchgesetzt. Anbieter haben in manchen Bereichen immer noch die Möglichkeit einfach "Nein" zu sagen - und das nur, weil ihnen ansonsten Profit wegbricht.

Zum Hintergrund:

Die Altersvorsorge ist im Wandel. Fast monatlich überbieten sich die Lebensversicherer mit neuen, immer innovativeren Produktinnovationen.
Nicht jedes neue Rentenversicherungsprodukt ist eine Überlegung wert, aber: Die Anbieter haben die Kosten teilweise um bis zu 2/3 gesenkt. Moderne Rentenversicherungen bieten variable Garantien und eine Vielzahl an aktiven und passiven Investmentfonds, einige bieten sogar Kapitalanlagemöglichkeiten, die ein Privatkunde abseits einer Vermögensverwaltung nie zu sehen bekommen wird.
Auf der anderen Seite verabschieden sich Gesellschaften vom Markt. Entweder weil sie nicht mehr genug Neugeschäft zeichnen, oder weil die Gesellschaft aus einem Versicherungskonzern herausgelöst und verkauft (sog. Run-Off) wird.
Was dann?

Entscheidend bleibt erst einmal eines:
Eine Rentenversicherung zeichnet sich durch einen Rentenfaktor aus. Dieser sollte hoch und möglichst voll garantiert sein. Und diese Garantie sollte sich auf das Gesamtkapital zum Rentenbeginn beziehen.

Deshalb ist es durchaus sinnvoll, ältere und meist teure Rentenprodukte zu überprüfen, ob sie dem aktuellen Standard entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Beitragsfreistellung oder Kündigung selbst dann eine Lösung sein, wenn die Versicherung aufgrund des Steuerprivilegs (Abschluss bis 31.12.2004) eine steuerfreie Ablaufleistung bietet. Denn was nutzt die Steuerfreiheit, wenn kaum eine Chance besteht, eine hohe Ablaufleistung zu erreichen.

Gründe dafür können sein: eine Investmentfondsauswahl, die nicht oder nur bedingt veränderbar ist, hohe laufende Kosten, keine Erstattung von Retrozessionen der Fondsgesellschaften (in modernen Policen werden Vergütungen der Fondsgesellschaften vollständig an die Kunden weitergegeben).

Bei geförderten Produkten stellt sich die Frage: Kann ich meinen Anbieter wechseln?

Bei Riester-Renten ist das einfach. Hier hat der Gesetzgeber ein Wechselrecht verfügt, an das sich alle Anbieter halten müssen. Das heißt zwar nicht, dass jeder Anbieter einen Altvertrag aufnimmt, jedoch muss jeder Anbieter den Vertrag abgeben. Auch hier ist eine umfassende Analyse ratsam.

Schon schwieriger ist das bei Basis-Renten (Rürup-Rente).

Anders als bei der Riester-Rente hat der Gesetzgeber den so genannten Anbieterwechsel nur steuerlich positiv begleitet. Das bedeutet, dass ein Wechsel grundsätzlich möglich wäre und beim Wechsel keine steuerlichen Nachteile entstehen. Jedoch gibt es eben kein gesetzliches Wechselrecht, an das sich die Anbieter halten müssen. Nur etwa 10 Gesellschaften geben ihre Verträge aktuell frei, wenn der Kunde dies wünscht. Teilweise ist der Wechsel vom Abschlussjahr abhängig, teilweise erst zum Beginn der Rentenphase möglich.

Die Großzahl der Anbieter interessiert dieses Recht der Kunden schlichtweg nicht.

Doch selbst, wenn der Versicherer „frei“ gibt, entstehen Probleme. Denn kaum ein Versicherer will Bestandsverträge und das entsprechende Vertragskapital in einen neuen Vertrag aufnehmen, vor allem wenn der Kunde (Teil-) Garantien wünscht. Derzeit kennen wir keine Handvoll Versicherer, die gewillt sind, bestehende Basis-Renten zu übernehmen.

Uns stellt sich die Frage: Warum wird das Recht auf Wechselmöglichkeiten nicht in allen Bereichen vom Gesetz unterstützt? Warum bleiben Kunden in Basis-Verträgen hier benachteiligt?
Warum wird für Riester-Verträge das Recht durchgesetzt und für Rürup-Verträge nicht?

Die richtige Vorgehensweise kann auch hier nur eine individuelle Vertragsanalyse zu Tage bringen. Da Basis-Renten anders als Riester-Renten zwingend zu verrenten sind, spielen auch hier die oben genannten Rentengarantiefaktoren eine außerordentlich wichtige Rolle. Es sollte auch immer geprüft werden, ob denn eine Basis-Rente tatsächlich bedarfsgerecht ist. Denn häufig wurde eine Basis-Rente beraten und umgesetzt, obwohl eine moderne Rentenversicherung in der ungeförderten 3. Schicht die bessere Alternative wäre. Denn ungefördert ist diese Form der privaten Altersvorsorge nur bis zum Rentenbeginn. Bei richtiger Gestaltung kann die Rentenphase steuerlich derart optimiert werden, dass kaum Einkommensteuer zu zahlen ist. Zudem kann hier für den Fall des Todes jede beliebige Person bezugsberechtigt sein, nicht nur der Ehe- oder Lebenspartner (wie im geförderten Bereich).

Vorsorge ist - richtig gemacht - nicht simpel.
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