Alternative Medizin

Alternative Medizin und Komplementärmedizin sind Sammelbezeichnungen für unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden verstehen, wie sie im Medizin- und Psychologiestudium gelehrt werden. Umgangssprachlich werden letztere zur Abgrenzung auch häufig als Schulmedizin bezeichnet. Zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, einige Entspannungsverfahren und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur.

Verdienstausfall

Wer krank wird, hat nicht nur den gesundheitlichen Schaden, sondern oft auch finanzielle Ausfälle. Mit speziellen Krankentageabsicherungen kann man sich individuell absichern. Besonders wichtig ist diese Absicherung für Selbstständige, Künstler:innen und Publizist:innen sowie für Arbeitnehmer:innen, die von ihrem Arbeitgeber während einer Krankheit nicht wenigstens für sechs Wochen weiter Entgelt erhalten. Das ist zum Beispiel bei vielen kurzzeitig oder sogenannten unständig Beschäftigten der Fall. Spätestens nach sechs Wochen sind die Einkommenseinbusen auch für Arbeitnehmer:innen finanziell spürbar. Wenn Sie krank und arbeitsunfähig werden, kann das aber auch schon meist ab dem ersten Krankheitstag ins Geld gehen.

Zahnersatz

Zahnersatz ist der Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne. Die Planung, Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz fällt unter die Zahnmedizinische Fachrichtung Prothetik. Zahnersatz wird in verschiedene Klassen eingeteilt. Festsitzender Zahnersatz umfasst Kronen, Teilkronen und Brücken. Bei Herausnehmbarem Zahnersatz wird zwischen totalen Prothesen und Teilprothesen unterschieden, die wiederum in mehrere Untergruppen eingeteilt werden. Hierbei kann man entweder die Ausführung oder den Umfang der Teilprothese als Kriterium heranziehen. Kombinierter Zahnersatz besteht aus einem fest einzementierten Teil und einem herausnehmbaren Teil. Unabhängig von der Art des Zahnersatzes sind diese grundsätzlich mit nicht unerheblichen Kosten für den Betroffenen verbunden.

Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist eine Versicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie wurde als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung 1995 in Deutschland eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Versicherungspflichtig ist jede Person, die versicherungspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen und somit deren „fünfte Säule“. Jede Gesetzliche Krankenkasse und jede Private Krankenversicherung ist verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, versichern gesetzlich Krankenversicherte das Pflegerisiko bei einer gesetzlichen Pflegekasse, während privat Krankenversicherte verpflichtet sind, das Pflegerisiko bei einem Privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern. Bei dieser Art der Versorgung handelt es jedoch nur um eine gesetzliche Minimalversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung, die keinesfalls einen vollumfänglichen Existenz- und Vermögensschutz, wie dies bei einer privaten Pflegeversicherung der Fall ist, bieten kann.

Private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind. An vielen Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung haben sich die Versicherten in aller Regel durch Zuzahlungen zu beteiligen. Durch eine private Krankenzusatzversicherung lässt sich der bestehende Versicherungsschutz dahin gehend ergänzen, dass derartige Zuzahlungen verringert werden oder komplett durch ein privatrechtliches Krankenversicherungsunternehmen getragen werden.Da verschiedene Risiken existieren, werden diese durch verschiedene Zusatzversicherungsarten abgedeckt. Analog zur Voll- oder Teilversicherung kann der Versicherungsnehmer nach den persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Prominente Beispiele sind die Auslandskrankenversicherung, Zahnzusatzversicherungen, die Krankenhaustagegeldversicherung, ärztliche Leistungen (z.B. Heilpraktiker:in, Homöopathie oder Chefarzt/-ärztin), die Brillenversicherung oder das Krankentagegeld.

Betriebliches KV-Zusatz-Kollektiv

Die wenig bekannte und daher für viele neuartige betriebliche Krankenversicherung (bKv) gehört zu den betrieblichen Versorgungssystemen. Diese Form der betrieblichen Versorgung stellt grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin dar. Alternativ zur Lohnerhöhung oder als zusätzliches Mitarbeiterbindungskonzept kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin so in die Gesundheit seiner Arbeitnehmer:innen investieren. Diese private Vorsorge nicht nur im Gesundheitsbereich wird seit einigen Jahren sowohl gefordert als auch gefördert. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen ihren Leistungskatalog immer weiter einschränken und beispielsweise die Kosten für Sehhilfen oder Zahnersatz oft nur noch zum Teil oder gar nicht übernehmen, gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Die bKv bündelt hierbei meist verschiedene private Zusatzversicherungen, die eine vorhandene gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Die in dieser Krankenzusatzabsicherung enthaltenen Leistungen, können in der Regel, abhängig vom jeweiligen Anbieter, durch Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in ausgewählt werden. Gerade wertvolle Vorsorge- und erhöhte Zusatzleistungen zu denen oft mageren gesetzlichen Kassenleistungen haben sich dabei als Tarifbausteine für die Arbeitnehmer bewährt. Mit der bKv können die privaten Versicherer die entstandene Versorgungslücke des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin decken und u.a. Zahnzusatz- und Brillen-versicherungen, aber auch Chefarztbehandlungen oder Krankentagegeld absichern. Abhängig vom jeweiligen Tarifbaustein sein viele dieser privaten Gesundheitsversicherungen äußerst sinnvoll, doch oft kann die benötigte Versicherung aufgrund einer ungünstig ausgefallenen Gesundheitsprüfung gar nicht erst abgeschlossen werden oder die monatlichen Beiträge sind zu hoch. Eine betriebliche Krankenversicherung ist immer eine Gruppenversicherung. Sie kann entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für eine ausgewählte Gruppe/Kollektiv abgeschlossen werden. Das Kollektiv macht nicht nur die Beiträge erheblich günstiger als in einem reinen Privattarif, es entfällt meist auch die normalerweise obligatorische Gesundheitsprüfung oder wird durch eine stark vereinfachte Form ersetzt. Die betriebliche Krankenversicherung wird zudem steuerlich gefördert und Arbeitgeber können die betriebliche Krankenversicherung als eine Art Lohnerhöhung in Form eines Sachwerts sehen. Für Arbeitgeber eignet sich diese Form der betrieblichen Zusatzversorgung als Instrument zur Belohnung bzw. zur Mitarbeiterbindung, was im Zuge des Fachkräftemangels in Zukunft für jedes Unternehmen immer wichtiger wird.