Haftungssicherung/Haftungsfreistellung

Dieses, für jeden Verein und dessen handelnde Personen, brisante Risiko und wichtige Thema, kann u.a. mit einer sogenannten D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung) begrenzt werden. Diese ursprünglich aus den USA stammende Vorstands- und Aufsichtsrats-Versicherung, ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, welche Geschäftsführern und -führerinnen, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossenschaften, Schutz vor persönlicher Haftung bietet. Neben den Vorständen, der Geschäftsführung und den Aufsichtsräten können auch Prokurist:innen und leitende Angestellte versichert sein, denn man haftet sonst unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Aufgabe der D&O Versicherung ist die Prüfung geltend gemachter Ansprüche, daraus resultierend die Abwehr unberechtigter und die Begleichung berechtigter Haftungs-/Schadenersatzansprüche.

Berufs-/Betriebshaftpflicht

Eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sollte für Profi- und Berufssportler:innen die Grundlage Ihrer Tätigkeit bilden und wird von Expert:innen regelmäßig als Pflichtversicherung beschrieben. Diese reguliert die Prüfung und Begleichung berechtigter Schadenersatzansprüche gegenüber anderen bzw. deren Eigentum und kümmert sich professionell um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Bereich und der Tätigkeit des Profisports sieht man sich täglich verschiedensten unkalkulierbaren Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Neben der Auseinandersetzung mit dem Anspruchsteller sind es vor allem die möglichen finanziellen Folgen, deren Höhe oftmals auch existenzbedrohende Ausmaße für den Sportler oder die Sportlerin annehmen kann. Spezielle Policen sichern hier das gesamte Tätigkeitsspektrum des Profisports mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei weltweitem 24-Stunden-Schutz ab.

Forderungsabwehr/Rechtsschutz

Meist holen sich Sportler:innen Unterstützung und Hilfe bei ihren Berater:innen, da es im Profisport oft um hohe Beträge geht. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten bei Vertragserfüllung, unterschiedlicher Vertragsauslegung, Wechsel des Vertragspartners oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten, sind gerade Sportler:innen auffällig unzureichend abgesichert. Es gibt wohl kaum eine Laufbahn in der es nicht mindestens einmal zu differenzierten Auffassungen, rechtlichen Auseinandersetzung oder Streitigkeiten kommt, die im schlimmsten Fall erst vor Gericht zu einer rechtmäßigen Entscheidung geführt werden müssen. Sehr gute Anwält:innen sind dabei meist gut bezahlt und gehören, wie eine auf den Profisport zugeschnittene Spezial-Rechtsschutzpolice, zur notwendigen Ausrüstung des Sportlers oder der Sportlerin. Der Schutz erstreckt sich dabei aber auch neben der Forderungsabwehr auf gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Verein, dem Manager oder der Managerin, dem Verband, dem Sportgericht sowie immer öfter auftretenden besonderen Streitfällen in diesem Bereich.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Firmen, durch deren Berufsversehen reine Vermögensschäden, also ohne voran gegangenem Personen- oder Sachschaden, abgedeckt sind. Wer heute Sponsoring und Merchandising betreibt, wer Rechte und Lizenzen vergibt, sie einkauft oder mit ihnen handelt, unabhängig ob nun Unternehmen, Agentur, Verband oder Unternehmer, jede:r hat es mit wachsenden Risiken zu tun. Alle bewegen sich oft in Unkenntnis auf äußerst sensiblem Terrain mit vielen Unbekannten und zahlreichen Risiken. Das betrifft hauptsächlich alle auf dem Dienstleistungssektor beruflich Tätige, welche aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für Dritte tätig werden. Einen wirksamen Schutz um existenzgefährdende Haftungsrisiken zu minimieren bietet hier die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Sportunfähigkeit/Sportunfall

Ein hohes Einkommen heißt immer auch eine hohe Verantwortung gegen sich selbst und seinem wertvollsten Gut, der Gesundheit und Sportfähigkeit. Wer will da schon viel Zeit mit Zukunftsängsten und negativen Szenarien zu einem möglichen Ausfall verbringen. Doch Sicherheit hat nur, wer vorausschauend denkt und handelt. Die wichtige Sportunfähigkeitsversicherung für Profisportler:innen bietet Schutz bei Unfällen, versicherten Krankheiten und Tod, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt dann vor, wenn man durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig vorübergehend oder endgültig sportunfähig wird. Als Unfall gilt dabei auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Eine versicherte Krankheit liegt hingegen vor, wenn man aufgrund einer akuten Krankheit plötzlich und unfreiwillig vorübergehend oder endgültig sportunfähig wird. Zusätzlich versichert ist der Tod durch Unfall oder Krankheit soweit dieser auf einer der geschriebenen Bedingungen beruht. In Einzelfällen kann auch eine reine Profisport-Unfallpolice mit exklusivem Leistungsumfang, ohne jegliche Gesundheitsfragen/-prüfung zu Vorerkrankungen oder Vorschäden, für Berufs- und Profisportler:innen als Absicherungsinstrument in Frage kommen.

Berufsunfähigkeit

Es kann jede:n jederzeit treffen, denn fast jede:r vierte Erwerbstätige scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Gerade als Leistungssportler:in ist das Risiko, den Sport und somit den Beruf nicht mehr ausüben zu können, statistisch sehr hoch. Dieses Risiko gilt auch und im Besonderen für Profi- und Berufssportler:innen, weil diese pro Saison im Durchschnitt zwei Verletzungen erleiden. Nicht selten ist der Sportler oder die Sportlerin dabei von einer schwerwiegenden Verletzung betroffen, die mit einer längeren Ausfallzeit oder schlimmstenfalls dem vorzeitigen Ende seiner Profisportkarriere einhergeht. Bei Profi-/Berufssportler:innen spricht man in der Regel von Berufsunfähigkeit, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfall- oder krankheitsbedingt dauerhaft insoweit beeinträchtigt ist, dass eine weitere berufliche Ausübung der versicherten Sportart nicht mehr, d.h. endgültig nicht mehr möglich ist. Eine Beeinträchtigung ist dann dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann (Berufsunfähigkeit). Allein in den drei höchsten Spielklassen Deutschlands verursachen Ausfälle und Unfälle mehr als 85.000 Krankheitstage pro Jahr. Da es speziell im Profisportbereich in Deutschland kaum noch möglich ist eine vernünftige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erhalten, wird ein passgenauer Schutz gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit für Profis umso wichtiger und wertvoller. Jede:r vorausschauende Berufssportler:in sollte versuchen eine professionelle Absicherung mit sportler- und kundenfreundlichen Bedingungen für den Fall der Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Dread Disease/Schwere Krankheiten

Leistungsstark und körperlich kerngesund, diese Attribute treffen auf Profisportler:innen zu und sind die Basis für ihre Karriere, zumindest am Anfang. Doch auch Sie sind nicht geschützt davor schwer zu erkranken. Was dann: Längere berufliche Auszeit, finanzielle Einschränkungen und/oder Ende der Karriere. Alle drei Minuten erleidet in Deutschland ein Mensch einen Schlaganfall, pro Jahr mehr als 270.000, über 250.000 trifft ein Herzinfarkt und rund 470.000 erkranken an Krebs. Viele der Betroffenen waren topfit und keiner davon hat es kommen sehen oder damit gerechnet. Aber wenn nichts mehr geht, muss es trotzdem weitergehen. Jedem Berufssportler oder jeder Berufssportlerin ist mehr oder weniger bewusst, dass mit dem sportlichen Erfolg auch die Verantwortung um die eigene Existenz wächst. Gegen schwere Krankheiten kann man sich leider nicht absichern, wohl aber gegen die finanziellen Folgen und eine bestmögliche Nachsorge, um trotz einer schweren Erkrankung den gewohnten Lebensstandard halten zu halten. Bei der sogenannten „Dread-Disease-Police“ bedeutet dies, die Versicherung springt finanziell bei schweren Krankheiten ein und zahlt unmittelbar nach Diagnose einer der 43 versicherten Krankheiten eine einmalige Summe aus, deren Höhe in der Regel vor Vertragsbeginn frei vereinbart werden kann. Wichtig ist dabei, dass die Leistung völlig unabhängig von der weiteren beruflichen Tätigkeit erfolgt.