Veranstalterhaftpflicht

Zur Abwehr unberechtigter und Regulierung berechtiger Haftungsansprüchen, empfiehlt sich für den Initiator und Ausrichter von Veranstaltungen jeglicher Art eine sogenannte Veranstalterhaftpflicht-Versicherung. Diese deckt die gesetzliche Haftpflicht des Vertragsinhabers privatrechtlichen Inhalts, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis, aus Vorbereitungs- und Planungsarbeiten sowie auch aus Durchführungs- und Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit dem betreffenden Event. In der Regel sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung, mit wenigen Ausnahmen, alle drohenden Risiken versicherbar. Neben Personen- und Sachschäden sind insbesondere Mietsachschäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion, wie auch Umweltschäden abgedeckt.

Non-appearance keyperson

Veranstaltungen stehen und fallen meist mit der Präsenz des Hauptakteuers, der sogenannten keyperson. Meist ist diese Schlüsselperson der Grund für die Einladung zur betreffenden Veranstaltung und eine dementsprechend wichtige und wertvolle Person für den Organisator oder die Organisatorin. Fällt diese wegen Krankheit, Unfall oder Tod aus, entstehen Kosten bzw. Schäden gegen die man sich zwingend absichern sollte. Experten kennen die hohen Folgekosten bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung aufgrund der keyperson und raten zur Vorsorge.

Elektronik-/Technikversicherung

Jedes Unternehmen und jede Veranstaltung funktionieren nur auf Basis der elektronischen und technischen Geräte. Erst ein Ausfall dieses wertvollen Equipments ruft einem die eigentliche Abhängigkeit und die Notwendigkeit einer passenden Risikoabdeckung ins Bewusstsein. Dabei können sowohl Gebrauch, Lagerung und Transport der Geräte, wie auch Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl/Plünderung abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht auf Wunsch weltweit und zum jeweiligen Neuwert der beschädigten oder entwendeten Sachen.

Veranstaltungsausfallabsicherung

Totalausfälle durch Abbruch einer laufenden Veranstaltung oder die Absage noch vor Beginn einer Veranstaltung haben erfahrungsgemäß eines gemeinsam: hohe Kosten. Bekanntermaßen entstehen durch Vorbereitung, Werbung und Organisation, nicht zuletzt gerade bei Großveranstaltungen, hohe Investitionen, welche individuell auf den Veranstalter vor dem Risiko des Einnahmeverlustes, abgesichert werden sollten. Gegen diese Art von Vermögensschäden kann man sich in Form einer Allgefahrendeckung, mit wenigen Ausnahmen, durch eine Veranstaltungsausfall-Versicherung schützen.

Vermögensschaden-Invalidität

Der gänzliche Ausfall eines Berufs-/Profisportlers bzw. einer Berufs-/Profisportlerin wegen Unfall oder Krankheit, hat sowohl für den Verein, wie auch für die Person selbst, immer einen erheblichen Vermögensschaden zur Folge. Sicherheit aus finanzieller Sicht kann hier je nach Bedürfnis für beide Parteien, eine spezielle Vermögensschaden-Invaliditäts-Versicherung bieten. Sie leistet bei entstandenen Vermögens-schäden, wenn der Profisportler seinen bzw. die Profisportlerin ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann.

Abstiegsversicherung

Bei dieser Art der Versicherung ist der Name im wahrsten Sinne des Wortes auch Programm. Entsteht ein Vermögensschaden, weil Kompensationszahlungen wegen Abstieg oder Misserfolg fällig werden oder geplante Einnahmen verloren gehen, kann die Versicherung einspringen. Neben Mehraufwendungen infolge der geringeren Werbeleistungen, stehen für den Verein vor allem die geringeren Einnahmen durch Werbung, Zuschauer und TV-Vermarktung als drohender Vermögens-schaden im Blickpunkt. Gerade dafür bietet diese Art der Absicherung wirksamen Schutz.